Steuerbefreiung auf PV-Anlagen
ACHTUNG: Kein Nullsteuersatz mehr auf Photovoltaikanlagen in Österreich!
Die generelle Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist aktuell nicht mehr gültig. Gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 galt für die Lieferung und Installation von PV-Modulen ein befristeter Nullsteuersatz – und zwar von 1. Jänner 2024 bis 31. März 2024. Dieser Vorteil kann derzeit leider nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Informationen gemäß Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
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